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   BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B   

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https://dejure.org/2001,13026
BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B (https://dejure.org/2001,13026)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B (https://dejure.org/2001,13026)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - B 3 KR 1/01 B (https://dejure.org/2001,13026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Revisionsgericht - Beantwortung einer Rechtsfrage nach generellen Kriterien - Hilfsmittel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache - Kostentragung von "Lagerungssystemen" zur Decubitusbehandlung, die typenmäßig hergestellt, jedoch noch durch Handwerker eines Sanitätshauses individuell angepaßt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3
    Klärungsbedürftige Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B
    Der Senat (vgl vor allem Urteil vom 10. Februar 2000, B 3 KR 26/99 R, BSGE 85, 287, 292 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) hat dazu entschieden, daß ein vollstationäres Pflegeheim das zur Pflege erforderliche Inventar selbst bereitzuhalten und die Krankenkasse nur solche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die nicht der "Sphäre" der vollstationären Pflege zuzurechnen sind; das sind im wesentlichen individuell angepaßte Hilfsmittel, die ihrer Natur nach nur für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendbar sind - zB Brillen, Hörgeräte und Prothesen - sowie Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen (was hier wegen dauernder Bettlägerigkeit der Beschwerdeführerin nicht in Betracht kommt).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B
    Eine derartige Abweichung könnte hier nur in Betracht kommen, wenn das LSG einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der von einem vom BSG aufgestellten Rechtssatz abweicht (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 = Breithaupt 1999, 991).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B
    Dem steht nicht der Fall gleich, daß ein Beweisantrag mangels richterlichen Hinweises nicht gestellt worden ist; nur bei Verhinderung eines Beweisantrages kann das anders sein (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70 = Breithaupt 1990, 261, 262; Behn in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand Juni 1996, § 160 RdNr 208; Hennig in Hennig, SGG, Stand Juli 1997, § 160 RdNr 129; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 160 RdNr 18a; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, RdNr 217; aA Zeihe, SGG, Stand September 2000 § 160 RdNr 25c und Dapprich SGb 74, 401, 402).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 BV 64/88

    Verletzung der Hinweispflicht zur Stellung eines Beweisantrages

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 1/01 B
    Dem steht nicht der Fall gleich, daß ein Beweisantrag mangels richterlichen Hinweises nicht gestellt worden ist; nur bei Verhinderung eines Beweisantrages kann das anders sein (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70 = Breithaupt 1990, 261, 262; Behn in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand Juni 1996, § 160 RdNr 208; Hennig in Hennig, SGG, Stand Juli 1997, § 160 RdNr 129; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 160 RdNr 18a; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, RdNr 217; aA Zeihe, SGG, Stand September 2000 § 160 RdNr 25c und Dapprich SGb 74, 401, 402).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - L 10 KR 14/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung -

    Ist eine Rechtsfrage aber bereits vom BSG nach generellen Kriterien beantwortet worden, muss sie nicht für jedes einzelne Hilfsmittel in einem eigenen Verfahren nochmals konkret beantwortet werden (BSG vom 28. Juni 2001 - B 3 KR 1/01 B, Juris).
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